Individuelle Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Fachpersonal
Zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten müssen Personen, die Röntgenstrahlung anwenden, die erforderliche Fachkunde bzw. die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen und alle 5 Jahre aktualisieren. Bestandteil dieses Nachweises ist die Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen im Strahlenschutz.
Kursinhalte:
- Auffrischung Strahlenschutzkunde dentales Röntgen
- Grundlagen, zahnmedizinische Gerätekunde und Röntgenaufnahmetechnik
- Strahlenschutz des Patienten und des Personals
- Organisation des Strahlenschutzes, Praxis der Qualitätssicherung
- Abnahmeprüfung, Sachverständigenprüfung und Konstanzprüfung
- Aktualisierung der Strahlenschutzkunde
- Neue Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung
- Indikationsstellung zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung unter Berücksichtigung alternativer Diagnoseverfahren
- Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen
- Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung und Richtlinien hierzu
- Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK)
- Kenntnisse im Strahlenschutz
- Abschlussprüfung
Hinweise: Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung Ihre Kontaktdaten zur Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung zu. Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei, danach werden Ihnen 80% der Kurskosten in Rechnung gestellt.
Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und GDZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.