– was können Sie verbessern?
Das Seminar ist ein Leitfaden: die PAR-Behandlungsstecke wird step-by-step von der Diagnose bis zur UPT erläutert. Ab wann ist eine Verlängerung möglich, welche Daten sind hierfür bereits im Antrag wichtig? Dieses Kombinationsseminar für Zahnärzte, ZFAs und Verwaltungsangestellte erläutert von der Anfangsdiagnostik, erforderlichen Begleitleistungen bis zur UPT alle einzelnen Schritte aus Sicht der Therapie, der Abrechnung und der Dokumentation.
Schwerpunkte sind die Bedeutung des HbA1c-Wertes, die Bedeutung und Erfassung der geforderten Diagnose im PAR-Plan der GKV mithilfe der Hausärzte, die Erläuterung von Staging und Grading zur sicheren Einordnung und die richtlinienkonforme Beantragung und Durchführung der PAR-Therapie.
Der Anspruch des Patienten an die PAR-Strecke und die Honorarbegrenzung durch den Gesetzgeber lassen die PAR-Strecke zur Herausforderung werden. Das Seminar bietet Ihnen neue Denkansätze und Lösungen zum Umgang mit den Einschränkungen.
Die PAR-Richtlinie erfordert eine Betreuung des Patienten für 2-2,5 Jahre mit Option zur Verlängerung.
Inhalte im Detail:
- Diagnostik, Befund, Indikation, Aufklärung und Antrag an die GKV aus therapeutischer Sicht
- Welche Bedeutung haben die Angaben im PAR-Antrag für Verlängerungen oder Misserfolge?
- Bedeutung des HbA1c Wertes
- Regularien und Richtlinien anhand von Patientenfällen:
- Ermittlung von Staging und Grading
- Abrechnungspositionen und Richtlinien
- Regressgefahr und Honorarkürzungen vermeiden
- Abrechnung der BEMA Positionen – Zusatzangebote aus der GOZ
- Planung, Durchführung und Verlängerung der UPT aus therapeutischer Sicht; Sicht der Richtlinien und ihre Abrechnung
- PAR-Strecke und der Privatpatient:
- Analoge Abrechnung? Aber richtig!
- Faktoranpassung
- Umgang mit den privaten Krankenversicherungen
Hinweise: Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Kontaktdaten zur Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung zu. Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei, danach werden Ihnen 80% der Kurskosten in Rechnung gestellt.
Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und GDZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.