Vorbereitung auf Prüfungen von Röntgeneinrichtungen durch Bezirksregierungen
Zur Sicherung der Strahlensicherheit in Zahnarztpraxen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Aufsichtsprogramm zur Umsetzung einer EURATOM-Richtlinie gem. §180 Strahlenschutzgesetz und §149 Strahlenschutzverordnung herausgegeben. Dieses Programm zielt darauf ab, die Einhaltung der Strahlenschutzgesetze und -verordnungen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen sicherzustellen.
Ein zentraler Aspekt dieses Programms sind die Vor-Ort-Prüfungen, die durch die zuständigen Bezirksregierungen durchgeführt werden.
Die Röntgeneinrichtungen werden in Kategorien eingeteilt, abhängig von ihrem Risikoprofil:
Kategorie III: Geräte zur Dentalen Volumentomografie – Prüfintervall alle sechs Jahre.
Kategorie IV: Andere Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin (Tubusgeräte, OPG, FRS) – Prüfintervall im Ermessen der Behörde, in der Regel alle zehn Jahre.
→ Diese Fortbildung soll Sie auf dieses Aufsichtsprogramm vorbereiten und Ihnen die notwendigen Informationen in verständlicher Weise vermitteln.
Kursinhalte:
- Grundlageninformationen über die DVT-Strahlenschutz-Begehungen
- Organisation des Strahlenschutzes in der Zahnarztpraxis
(Strahlenschutzorganisation/Personal) - Betrieb einer DVT-Röntgeneinrichtung in der Zahnarztpraxis
Am Ende der Fortbildung erhalten Sie eine Checkliste über die vorzulegenden Dokumente und in der Anlage Muster der notwendigen Formulare.
Hinweise:
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Kontaktdaten zur Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung zu. Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei, danach werden Ihnen 80% der Kurskosten in Rechnung gestellt.
Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und GDZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.