Praxiskurs zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis
Mit dem sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz hat der Gesetzgeber die KZBV und die KBV nach § 75b Abs. 1 Satz 1 SGB V verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen in einer speziellen „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ für diese verbindlich festzulegen.
Die Umsetzung dieser Anforderungen der IT-Sicherheit basiert auf der Grundlage bisheriger Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Inhalt dieser Schulung ist, wo und wie Sie Datenschutz und IT-Sicherheit strukturiert in Ihrer eigenen Praxis planen, umsetzen und überprüfen können sowie welche Maßnahmen notwendig sind, um sowohl sensible Praxisdaten, als auch persönliche und medizinische Daten Ihrer Patienten zu schützen.
Hinweise: Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Kontaktdaten zur Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung zu. Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei, danach werden Ihnen 80% der Kurskosten in Rechnung gestellt.
Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und GDZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.