Praxisschulung zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung gemäß §§ 135a und 137 SGB V
§ 135a Abs. 2 Nr.2 Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung
„Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.“
ZQMS ist als Qualitätsstandard zur zahnärztlichen Praxisführung entwickelt worden. Wird dieser Standard von Ihrer Praxis erfüllt, können Sie die Praxis nach ZQMS-Standard in Anlehnung an DIN EN ISO 9001:2008 zertifizieren lassen.
Inhalte:
- Einführung in das ZQMS
- Erstellung und Analyse eines Beispiel-Gefährdungsprotokolls
- Individuelle Beratung der Integration des ZQMS in die Praxisorganisation
Ihre Vorteile:
- Nachweis einer Praxisorganisation, die alle an Ihre Praxis gerichteten gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann
- Optimierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Ihre Mitarbeiter/-innen
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben (der sektorenübergreifenden QM-Richtlinie des GBA) eines QM-Systems gemäß § 135a SGB V
- Sicherheit gegenüber Behörden
Hinweise: Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Kontaktdaten zur Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung zu. Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei, danach werden Ihnen 80% der Kurskosten in Rechnung gestellt.
Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und GDZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.